Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
08.04.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
29.09.2023
Einreichung neuer Dokumente
28.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.03.2023
Einreichung neuer Dokumente
06.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.12.2021
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der RIB Software SE
16.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.03.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
28.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.11.2018 bis zum 31.12.2018
10.12.2018
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
05.12.2018
Neueintragungen